Rechtssatz RS0011468
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011468
Geschäftszahl
5Ob779/78; 10ObS233/02s
Entscheidungsdatum
10.12.2002
Rechtssatz
Eine fremde Schuld kann mit einer eigenen Gegenforderung nicht aufgerechnet werden. Daher tritt keine Tilgung durch Aufrechnung einer Hypothekarschuld ein, wenn der persönlich haftende Schuldner dem ausschließlich sachenrechtlich für eine fremde Schuld haftenden Besteller der Hypothek eine Forderung gegen den Hypothekar zur Aufrechnung abtritt.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 779/78
Entscheidungstext OGH 20.03.1979 5 Ob 779/78
- 10 ObS 233/02s
Entscheidungstext OGH 10.12.2002 10 ObS 233/02s
Vgl auch; nur: Eine fremde Schuld kann mit einer eigenen Gegenforderung nicht aufgerechnet werden. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011468
Dokumentnummer
JJR_19790320_OGH0002_0050OB00779_7800000_001