Rechtssatz RS0011663
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011663
Entscheidungsdatum
10.07.1986
Rechtssatz
Die eigentliche Ersitzung von Dienstbarkeiten ist nach § 1462 ABGB nur auf Grund solcher Rechtsgeschäfte möglich, die Titel zum Erwerb der Dienstbarkeit sein können. Als hiezu nicht geeigneter Ersitzungstitel scheidet die Leihe ( ebenso wie der Bestandvertrag ) aus.Die eigentliche Ersitzung von Dienstbarkeiten ist nach Paragraph 1462, ABGB nur auf Grund solcher Rechtsgeschäfte möglich, die Titel zum Erwerb der Dienstbarkeit sein können. Als hiezu nicht geeigneter Ersitzungstitel scheidet die Leihe ( ebenso wie der Bestandvertrag ) aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011663
Dokumentnummer
JJR_19860710_OGH0002_0060OB00604_8600000_001