Rechtssatz RS0011708
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011708
Geschäftszahl
8Ob219/67; 1Ob829/82; 3Ob523/83; 1Ob774/83; 1Ob15/04v; 4Ob217/08b
Entscheidungsdatum
15.12.2008
Rechtssatz
Bei der Beurteilung der jeweiligen Bedürfnisse des herrschenden Gutes sind auch die Verhältnisse hinsichtlich einer gewinnbringenden Betriebsführung zu berücksichtigen (Motorisierung, Kraftfahrzeuge statt Pferdefuhrwerke). Eine Beschotterung des Fahrweges durch den Beklagten, sofern sie zur Benützbarkeit mit Motorfahrzeugen, die dem landwirtschaftlichen Betrieb des Berechtigten dienen, erforderlich ist, kann nicht verwehrt werden (hier: Fahrrecht nach dem Tiroler Güter- und Seilwege-Landesgesetz LGBl Nr 56/1933).Bei der Beurteilung der jeweiligen Bedürfnisse des herrschenden Gutes sind auch die Verhältnisse hinsichtlich einer gewinnbringenden Betriebsführung zu berücksichtigen (Motorisierung, Kraftfahrzeuge statt Pferdefuhrwerke). Eine Beschotterung des Fahrweges durch den Beklagten, sofern sie zur Benützbarkeit mit Motorfahrzeugen, die dem landwirtschaftlichen Betrieb des Berechtigten dienen, erforderlich ist, kann nicht verwehrt werden (hier: Fahrrecht nach dem Tiroler Güter- und Seilwege-Landesgesetz Landesgesetzblatt Nr 56 aus 1933,).
Entscheidungstexte
- 8 Ob 219/67
Entscheidungstext OGH 19.09.1967 8 Ob 219/67
Veröff: EvBl 1968/230 S 390 = LwBetr 1968,183
- 1 Ob 829/82
Entscheidungstext OGH 23.03.1983 1 Ob 829/82
nur: Eine Beschotterung des Fahrweges durch den Beklagten, sofern sie zur Benützbarkeit mit Motorfahrzeugen, die dem landwirtschaftlichen Betrieb des Berechtigten dienen, erforderlich ist, kann nicht verwehrt werden. (T1) Beisatz: Bei einer nicht auf Dauer bestellten Servitut ist aber ein strenger Maßstab anzuwenden, wenn der belastete Eigentümer durch eine Beschotterung benachteiligt wird, was etwa der Fall ist, wenn er selbst den Weg nicht als solchen verwenden, sondern anderen wirtschaftlichen Zwecken, etwa zur Verwendung als Wald, Wiese oder Acker, zuführen will. (T2)
- 3 Ob 523/83
Entscheidungstext OGH 11.05.1983 3 Ob 523/83
Auch; nur: Bei der Beurteilung der jeweiligen Bedürfnisse des herrschenden Gutes sind auch die Verhältnisse hinsichtlich einer gewinnbringenden Betriebsführung zu berücksichtigen (Motorisierung, Kraftfahrzeuge statt Pferdefuhrwerke). (T3)
- 1 Ob 774/83
Entscheidungstext OGH 30.11.1983 1 Ob 774/83
Vgl; nur T1
- 1 Ob 15/04v
Entscheidungstext OGH 10.02.2004 1 Ob 15/04v
Vgl auch; Beisatz: Hat der Servitutsberechtigte nur jene Maßnahmen zur Herstellung des vorgesehenen Wegs getroffen, zu denen sich der Belastete verpflichtet hat, so kann ihm weder eine unzulässige "Erweiterung" der Dienstbarkeit noch sonst ein rechtswidriger Eingriff in das Eigentum vorgeworfen werden. (T4)
- 4 Ob 217/08b
Entscheidungstext OGH 15.12.2008 4 Ob 217/08b
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0011708
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009
Dokumentnummer
JJR_19670919_OGH0002_0080OB00219_6700000_001