Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0011779×

Rechtssatz RS0011779

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0011779

Geschäftszahl

7Ob623/86

Entscheidungsdatum

11.09.1986

Rechtssatz

Haben die Ersitzungsbesitzer und seine Rechtsvorgänger während der Ersitzungszeit nur das Recht des Fußsteiges ausgeübt, liegt nur im Rahmen dieses Rechtes eine ungemessene Dienstbarkeit vor, deren Umfang sich nach den Bedürfnissen des herrschenden Gutes richtet. Dagegen kann dieses Recht nicht auf eine Befugnis ausgedehnt werden, die Inhalt des Fahrtrechtes ist (keine Ausdehnung auf das Recht eine Schreibtruhe zu schieben).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 623/86
    Entscheidungstext OGH 11.09.1986 7 Ob 623/86
    Veröff: SZ 59/151

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011779

Dokumentnummer

JJR_19860911_OGH0002_0070OB00623_8600000_001