Rechtssatz RS0011799
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011799
Geschäftszahl
8Ob573/86 (8Ob574/86)
Entscheidungsdatum
09.10.1986
Rechtssatz
Die in Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die beim Ausgedinge im Unvergleichsfall eintretende Umwandlung des Rechtes auf Naturalleistungen in ein solches auf Geldleistungen lassen sich nicht analog auf ein bloßes Wohnungsgebrauchsrecht ausdehnen ( ausdrückliche Ablehnung von GlU 13428 ).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011799
Dokumentnummer
JJR_19861009_OGH0002_0080OB00573_8600000_002