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Rechtssatz RS0011857

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0011857

Geschäftszahl

8Ob528/91

Entscheidungsdatum

25.04.1991

Rechtssatz

Wenn eine entsprechende Reallast nicht verbüchert ist und auch die Versteigerungsbedingungen es nicht ausdrücklich vorsehen, ist der Ersteher einer mit der übernommenen Dienstbarkeit der Wohnung belasteten Liegenschaft nicht verpflichtet, den auf der Liegenschaft befindlichen Rohbau des Wohnhauses, in dem das Wohnrecht ausgeübt werden soll, auf seine Kosten fertigzustellen. ( Klage des Servitutsberechtigten gegen den Ersteher ).

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 528/91
    Entscheidungstext OGH 25.04.1991 8 Ob 528/91
    NZ 1992,61 ( Hofmeister )

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0011857

Dokumentnummer

JJR_19910425_OGH0002_0080OB00528_9100000_001