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Rechtssatz RS0011859

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0011859

Geschäftszahl

7Ob545/91

Entscheidungsdatum

25.07.1991

Rechtssatz

Das Recht des Ausgedingsberechtigten, eine Person in die Ausgedingswohnung aufzunehmen, gilt nicht für nur scheinbare Lebensgefährten, also wenn nur eine flüchtige Bekanntschaft vorliegt, und zu vermuten ist, daß einer Person mit der Möglichkeit des Wohnens nur eine Gefälligkeit gewährt werden soll. Damit würde eine unzulässige Ausweitung des Wohnrechtes gegenüber dem Eigentümer geschaffen werden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 545/91
    Entscheidungstext OGH 25.07.1991 7 Ob 545/91
    NZ 1992,134 = SZ 64/106

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0011859

Dokumentnummer

JJR_19910725_OGH0002_0070OB00545_9100000_001