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Rechtssatz RS0011861

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0011861

Geschäftszahl

7Ob545/91

Entscheidungsdatum

25.07.1991

Rechtssatz

Was die Frage anlangt, ob der Ausgedingsberechtigte einen Partner in die Ausgedingswohnung aufnehmen darf, ist kein Unterschied zwischen einem Ehegatten und einem Lebensgefährten zu machen. Ein Dauergefährte ( Ehegatte oder Lebesgefährte ) darf grundsätzlich in die Ausgedingswohnung aufgenommen werden, wenn nicht die Umstände des Ausgedinges oder die Person des Gefährten dagegen sprechen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 545/91
    Entscheidungstext OGH 25.07.1991 7 Ob 545/91
    NZ 1992,134 = SZ 64/106

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0011861

Dokumentnummer

JJR_19910725_OGH0002_0070OB00545_9100000_002