Rechtssatz RS0011862
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011862
Entscheidungsdatum
05.05.2011
Rechtssatz
Bei der Berechtigung eine Lebensgemeinschaft einzugehen, handelt es sich um ein Persönlichkeitsrecht des Berechtigten. Die Aufnahme eines Lebensgefährten in die Ausgedingswohnung kann daher nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Parteienabsicht feststeht, die Wohnung nur solange zu belassen, als der Berechtigte ohne Dauergefährten ( Ehegatten oder Lebensgefährten ) bleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0011862
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2011
Dokumentnummer
JJR_19910725_OGH0002_0070OB00545_9100000_003