Rechtssatz RS0011958
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011958
Entscheidungsdatum
28.11.1967
Rechtssatz
Das vom Vermittler eines in Aussicht genommenen Liegenschaftskaufes über Vereinbarung mit den Vertragsparteien errichtete "Treuhandkonto" bei einer Bank, auf das der Kaufpreis mit der Sperre erlegt wurde, daß er nur vom Verkäufer und Vermittler zusammen behoben werden kann, kann im Konkurs des Vermittlers vom Käufer ausgesondert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0011958
Dokumentnummer
JJR_19671128_OGH0002_0080OB00274_6700000_001