Rechtssatz RS0012358
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0012358
Entscheidungsdatum
05.07.1989
Rechtssatz
Setzt ein Erblasser in einem letzten Willen seine Ehegattin zur Alleinerbin ein und beschränkt er seine Kinder ausdrücklich auf den Pflichtteil, so ist für den Fall, daß nur die Erbseinsetzung, nicht aber das negative Testament formungültig ist, die Absicht des Erblassers festzustellen, ob auch in diesem Fall das negative Testament Bestand haben sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0012358
Dokumentnummer
JJR_19890705_OGH0002_0010OB00600_8900000_002