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Rechtssatz RS0012701×

Rechtssatz RS0012701

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0012701

Geschäftszahl

2Ob188/55

Entscheidungsdatum

20.05.1955

Rechtssatz

Wenn der Vermieter ( Beklagter ) unter Beiseiteschiebung des Mieters ( Kläger ) mit dem Eingewiesenen einen Wohnungstausch vereinbart, und gegen diesen einen Räumungstitel erwirkt, besteht kein Bedenken, den Eingewiesenen nach Wegfall seines Titels anders als einen auf Grund einer Vereinbarung mit dem Vermieter die Wohnung Benützenden zu behandeln und den Vermieter zur Entfernung zu verpflichten.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 188/55
    Entscheidungstext OGH 20.05.1955 2 Ob 188/55
    SZ 28/137

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0012701

Dokumentnummer

JJR_19550520_OGH0002_0020OB00188_5500000_001