Rechtssatz RS0012833
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0012833
Entscheidungsdatum
20.01.2026
Rechtssatz
Ein Verzicht auf das Erbrecht, der gemäß § 767 ABGB auch den Anspruch auf einen Pflichtteil ausschließt, ist nur der in Form eines erbrechtlichen Vertrages mit dem Erblassers abgegebene, nicht aber ein vor oder nach dem Tod des Erblassers gegenüber einem anderen Noterben oder dem Erben erklärter.Ein Verzicht auf das Erbrecht, der gemäß Paragraph 767, ABGB auch den Anspruch auf einen Pflichtteil ausschließt, ist nur der in Form eines erbrechtlichen Vertrages mit dem Erblassers abgegebene, nicht aber ein vor oder nach dem Tod des Erblassers gegenüber einem anderen Noterben oder dem Erben erklärter.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 583/91
Entscheidungstext OGH 27.11.1991 2 Ob 583/91
Veröff: NZ 1992,130
- 2 Ob 222/25y
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 20.01.2026 2 Ob 222/25y
Beisatz: Hier: Pflichtteilsrelevante Schenkungen an die Ehegattin des Erblassers, der mit seinen Kindern einen widerruflichen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag schloss, der später im Zuge der Errichtung eines Testaments aufgehoben wurde. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0012833
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2026
Dokumentnummer
JJR_19911127_OGH0002_0020OB00583_9100000_002