Rechtssatz RS0012860
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0012860
Geschäftszahl
7Ob692/84 (7Ob693/84)
Entscheidungsdatum
12.09.1985
Rechtssatz
Auch ein wechselseitiges Testament im Umfang des freien Viertels ( § 1253 ABGB ) kann den Rechten der in der Folge übergangenen nachgeborenen Kinder nach § 777 ABGB keineswegs einen Abbruch tun.Auch ein wechselseitiges Testament im Umfang des freien Viertels ( Paragraph 1253, ABGB ) kann den Rechten der in der Folge übergangenen nachgeborenen Kinder nach Paragraph 777, ABGB keineswegs einen Abbruch tun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0012860
Dokumentnummer
JJR_19850912_OGH0002_0070OB00692_8400000_002