Rechtssatz RS0012878
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0012878
Geschäftszahl
1Ob185/65; 1Ob644/80
Entscheidungsdatum
10.09.1980
Rechtssatz
Ob eine Verkürzung im Pflichtteil gewollt wurde, ist nicht allein nach dem Wortlaut des Testamentes zu beurteilen. Liegt ein Enterbungsgrund vor und war dieser für die Verkürzung kausal, ist sie rechtmäßig erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0012878
Dokumentnummer
JJR_19651111_OGH0002_0010OB00185_6500000_001