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Rechtssatz RS0013132×

Rechtssatz RS0013132

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0013132

Geschäftszahl

4Ob564/71; 4Ob542/73; 4Ob624/74

Entscheidungsdatum

14.01.1975

Rechtssatz

Ein Erbübereinkommen, in dem sich der Übernehmer des Nachlasses verpflichtet, bestimmte Liegenschaften nur einem seiner Kinder zu übergeben oder zu hinterlassen, dessen Person bei der Übergabe unter Lebenden oder im Erbfall jedenfalls feststellbar war, ist ein "Übergabsvertrag auf den Todesfall". die betreffenden Liegenschaften falls dann überhaupt nicht in die Verlassenschaft des Übernehmers die Klage auf Einwilligung in die Einverleibung des Eingetumsrechtes bzw gegenüber dem widerstreitenden Testamentserben die Feststellungsklage zu erheben. Ein abweichendes Testament des Übernehmers aber ist, soweit darin über die gegenständlichen Liegenschaften verfügt wird, mangels Eingentums des Erblassers gegenstandslos.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 564/71
    Entscheidungstext OGH 22.06.1971 4 Ob 564/71
    SZ 44/98
  • 4 Ob 542/73
    Entscheidungstext OGH 19.06.1973 4 Ob 542/73
  • 4 Ob 624/74
    Entscheidungstext OGH 14.01.1975 4 Ob 624/74
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0013132

Dokumentnummer

JJR_19710622_OGH0002_0040OB00564_7100000_001