Rechtssatz RS0013132
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013132
Geschäftszahl
4Ob564/71; 4Ob542/73; 4Ob624/74
Entscheidungsdatum
14.01.1975
Rechtssatz
Ein Erbübereinkommen, in dem sich der Übernehmer des Nachlasses verpflichtet, bestimmte Liegenschaften nur einem seiner Kinder zu übergeben oder zu hinterlassen, dessen Person bei der Übergabe unter Lebenden oder im Erbfall jedenfalls feststellbar war, ist ein "Übergabsvertrag auf den Todesfall". die betreffenden Liegenschaften falls dann überhaupt nicht in die Verlassenschaft des Übernehmers die Klage auf Einwilligung in die Einverleibung des Eingetumsrechtes bzw gegenüber dem widerstreitenden Testamentserben die Feststellungsklage zu erheben. Ein abweichendes Testament des Übernehmers aber ist, soweit darin über die gegenständlichen Liegenschaften verfügt wird, mangels Eingentums des Erblassers gegenstandslos.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 564/71
Entscheidungstext OGH 22.06.1971 4 Ob 564/71
SZ 44/98
- 4 Ob 542/73
Entscheidungstext OGH 19.06.1973 4 Ob 542/73
- 4 Ob 624/74
Entscheidungstext OGH 14.01.1975 4 Ob 624/74
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0013132
Dokumentnummer
JJR_19710622_OGH0002_0040OB00564_7100000_001