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Rechtssatz RS0013242×

Rechtssatz RS0013242

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0013242

Geschäftszahl

1Ob105/74; 3Ob583/76; 1Ob619/86; 3Ob242/10z; 5Ob203/18s

Entscheidungsdatum

20.03.2019

Rechtssatz

Ein zwischen Miteigentümern einer Liegenschaft abgeschlossener Realteilungsvertrag ist ein gegenseitiger ( synallagmatischer ) Vertrag. Der Partner eines solchen Vertrages kann bei Veräußerung seines Miteigentumsanteiles vor grundbücherlicher Durchführung des Vertrages die aus diesem gegenüber dem anderen Teilhaber entstandenen Rechte auf Teilung dem neuen Miteigentümer abtreten; der andere Miteigentümer muss den Realteilungsvertrag auch gegenüber dem neuen Miteigentümer anerkennen und erfüllen, wenn dieser seinerseits Zug um Zug das zu erfüllen bereit ist, wozu sich sein Rechtsvorgänger im Teilungsvertrag verpflichtet hatte.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 105/74
    Entscheidungstext OGH 26.06.1974 1 Ob 105/74
    EvBl 1975/30 S 65 = JBl 1975,429 = MietSlg 26045 = NZ 1976,122
  • 3 Ob 583/76
    Entscheidungstext OGH 01.03.1977 3 Ob 583/76
    nur: Ein zwischen Miteigentümern einer Liegenschaft abgeschlossener Realteilungsvertrag ist ein gegenseitiger (synallagmatischer) Vertrag. (T1) = MietSlg 29074
  • 1 Ob 619/86
    Entscheidungstext OGH 03.09.1986 1 Ob 619/86
    nur T1; Beisatz: Dieser schafft einen neuen Rechtsgrund, der an die Stelle des aus dem Teilrecht des Gemeinschafters entspringenden Anspruches auf Aufhebung der Gemeinschaft tritt. (T2)
  • 3 Ob 242/10z
    Entscheidungstext OGH 23.02.2011 3 Ob 242/10z
    Vgl; nur T1; Beisatz: Der Realteilungsvertrag eines Erben mit anderen Miteigentümern ist ein Veräußerungsgeschäft iSd § 810 Abs 3 ABGB. (T3)
  • 5 Ob 203/18s
    Entscheidungstext OGH 20.03.2019 5 Ob 203/18s
    Auch; nur T1; Beis wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0013242

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2019

Dokumentnummer

JJR_19740626_OGH0002_0010OB00105_7400000_001