Rechtssatz RS0013421
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013421
Entscheidungsdatum
21.11.1974
Rechtssatz
Wichtige Veränderungen können nicht in Vollzug gesetzt werden, wenn sie von der Minderheit bestritten sind; die Mehrheit muß vielmehr ihren Willen zunächst gegen die gesamte Minderheit durchsetzen. Das gleiche gilt im Ergebnis für § 836 ABGB.Wichtige Veränderungen können nicht in Vollzug gesetzt werden, wenn sie von der Minderheit bestritten sind; die Mehrheit muß vielmehr ihren Willen zunächst gegen die gesamte Minderheit durchsetzen. Das gleiche gilt im Ergebnis für Paragraph 836, ABGB.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 216/74
Entscheidungstext OGH 21.11.1974 7 Ob 216/74
Veröff: ImmZ 1975,90 = MietSlg 26043 = JBl 1975,201 = MietSlg 26056
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0013421
Dokumentnummer
JJR_19741121_OGH0002_0070OB00216_7400000_003