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Rechtssatz RS0013485

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0013485

Geschäftszahl

9ObA606/93

Entscheidungsdatum

10.12.1993

Rechtssatz

Wird durch KV oder Vereinbarung die Berechnung des Urlaubes von Werktagen auf Arbeitstage umgestellt, so bleibt im Falle einer üblichen Fünftagewoche ein in die Urlaubszeit fallender Samstagfeiertag auf die Urlaubsdauer ohne Einfluß. Für einen während der Urlaubszeit auf einen Samstag fallenden Feiertag ist in diesem Fall kein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 606/93
    Entscheidungstext OGH 10.12.1993 9 ObA 606/93
    Veröff: SZ 66/170

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013485

Dokumentnummer

JJR_19931210_OGH0002_009OBA00606_9300000_001