Rechtssatz RS0013504
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013504
Entscheidungsdatum
29.09.1993
Rechtssatz
Gibt der Gerichtsvollzieher bei der Versteigerung eines PKW's bekannt, es sei kein Typenschein vorhanden, reicht dies für sich allein noch nicht aus, daß der Ersteher gegründeten Verdacht hätte haben müssen, der Verpflichtete sei nicht Eigentümer des Exekutionsobjektes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013504
Dokumentnummer
JJR_19930929_OGH0002_0030OB00535_9300000_001