Rechtssatz RS0013507
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013507
Entscheidungsdatum
21.10.2004
Rechtssatz
Durch einen den Wert der Liegenschaft mindernden Bestandvertrag werden die Pfandgläubiger betroffen, wenn die Interessenten deshalb nur mehr geringere (oder gar keine) Gebote abgeben (so schon SZ 62/76). Es ist offenkundig, daß eine vermietete Liegenschaft grundsätzlich schlechter verwertbar ist als eine vom Eigentümer und seinen Angehörigen allein benutzte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013507
Dokumentnummer
JJR_19930915_OGH0002_0030OB00532_9300000_002