Rechtssatz RS0013514
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013514
Entscheidungsdatum
10.11.1993
Rechtssatz
Wird eine Exszindierungsklage neben behauptetem Eigentum des Klägers auch darauf gestützt, daß die Pfändung der Abgabebehörde unwirksam sei, so kann daraus die Schlüssigkeit des Begehrens nicht abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013514
Dokumentnummer
JJR_19931110_OGH0002_0030OB00142_9300000_003