Rechtssatz RS0013559
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013559
Entscheidungsdatum
16.01.1979
Rechtssatz
Erweist sich eine von den Miteigentümern getroffene ( Realteilungs ) Benützungsvereinbarung infolge schwerwiegender Differenzen zwischen den Parteien ohne Ergänzung als nicht tragfähig, dann eröffnet die mangels Willensübereinstimmung der Parteien bestehende Regelungsnotwendigkeit in diesem vertragfreien Raum die Regelungskompetenz des Außerstreitrichters.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013559
Dokumentnummer
JJR_19790116_OGH0002_0050OB00770_7800000_002