Rechtssatz RS0013562
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013562
Entscheidungsdatum
23.10.1990
Rechtssatz
Die rechtliche Verfügbarkeit der Liegenschaftsteile, in bezug auf welche die gerichtliche Benützungsregelung beantragt wird, ist im außerstreitigen Benützungsregelungsverfahren als Vorfrage zu untersuchen, ohne daß dadurch die Grenzen der außerstreitigen Gerichtsbarkeit überschritten würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0013562
Dokumentnummer
JJR_19901023_OGH0002_0050OB00087_9000000_001