Rechtssatz RS0013605
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013605
Geschäftszahl
7Ob101/74; 3Ob591/78
Entscheidungsdatum
19.09.1978
Rechtssatz
Die durch Vertrag der Miteigentümer eingeräumte ausschließliche Benützungsbefugnis an bestimmten Räumen ist im Regelfall der Ausübung nach übertragbar. Der von einem Miteigentümer im Rahmen seines Benützungsrechtes aufgenommene Mieter besitzt für die Dauer der Benützungsregelung einen tauglichen Rechtstitel.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0013605
Dokumentnummer
JJR_19740919_OGH0002_0070OB00101_7400000_001