Rechtssatz RS0013667
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013667
Entscheidungsdatum
24.06.1971
Rechtssatz
Ein Begehren, einen Miteigentümer auf die allen Miteigentümern gleichermaßen zustehende Benützung zu beschränken und ihm daher aufzutragen, den Zugang zu dem eigenmächtig in Alleinbenützung genommenen Liegenschaftsteil unversperrt zu halten, ist nicht im Außerstreitverfahren, sondern auf dem Prozeßweg zu verfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0013667
Dokumentnummer
JJR_19710624_OGH0002_0010OB00126_7100000_001