Rechtssatz RS0013684
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013684
Entscheidungsdatum
11.01.1984
Rechtssatz
Unter "Veränderungen" iS der §§ 834, 835 ABGB sind nicht von selbst eintretende natürliche Veränderungen des Zustandes der gemeinschaftlichen Sache, die wie die allmähliche Veränderung des Bewuchses einer Liegenschaft infolge Untätigbleib der Miteigentümer eintreten, zu verstehen.Unter "Veränderungen" iS der Paragraphen 834, 835, ABGB sind nicht von selbst eintretende natürliche Veränderungen des Zustandes der gemeinschaftlichen Sache, die wie die allmähliche Veränderung des Bewuchses einer Liegenschaft infolge Untätigbleib der Miteigentümer eintreten, zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013684
Dokumentnummer
JJR_19840111_OGH0002_0010OB00789_8300000_002