Rechtssatz RS0013719
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013719
Entscheidungsdatum
25.01.1977
Rechtssatz
Bezieht sich der Streit der Teilhaber nicht auf die Person des gemeinsamen Verwalters, sondern auf die Frage der Erweiterung seiner bisher tatsächlich beschränkten Vollmacht, dann bedeutet dies eine Uneinigkeit der Teilhaber darüber, ob zum Abschluß eines Rechtsgeschäftes überhaupt ein gemeinsamer Verwalter zu bestellen sei. Diese Frage kann nicht im außerstreitigen Verfahren, sondern nur vom Streitrichter entschieden werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0013719
Dokumentnummer
JJR_19770125_OGH0002_0030OB00640_7600000_001