Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0013719×

Rechtssatz RS0013719

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0013719

Geschäftszahl

3Ob640/76

Entscheidungsdatum

25.01.1977

Rechtssatz

Bezieht sich der Streit der Teilhaber nicht auf die Person des gemeinsamen Verwalters, sondern auf die Frage der Erweiterung seiner bisher tatsächlich beschränkten Vollmacht, dann bedeutet dies eine Uneinigkeit der Teilhaber darüber, ob zum Abschluß eines Rechtsgeschäftes überhaupt ein gemeinsamer Verwalter zu bestellen sei. Diese Frage kann nicht im außerstreitigen Verfahren, sondern nur vom Streitrichter entschieden werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 640/76
    Entscheidungstext OGH 25.01.1977 3 Ob 640/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0013719

Dokumentnummer

JJR_19770125_OGH0002_0030OB00640_7600000_001