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Rechtssatz RS0013759

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0013759

Geschäftszahl

1Ob604/80

Entscheidungsdatum

03.12.1980

Rechtssatz

Betrifft ein vom Verwalter durchzusetzender Anspruch nicht die gesamte Gemeinschaft, sondern nur einen Teil, wie etwa bei mehreren auf einem Grundstück errichteten, im Wohnungseigentum stehende Häusern nur einzelne dieser Häuser, so muß der Verwalter, sofern es sich nicht nur im einen individuellen Anspruch eines einzelnen Miteigentümers handelt ( vergleiche Paragraph 13, Absatz eins, WEG ), berechtigt sein, auch nur namens aller hievon betroffenen Wohnungseigentümer tätig zu werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 604/80
    Entscheidungstext OGH 03.12.1980 1 Ob 604/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0013759

Dokumentnummer

JJR_19801203_OGH0002_0010OB00604_8000000_002