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Rechtssatz RS0013790

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0013790

Geschäftszahl

6Ob32/70

Entscheidungsdatum

18.02.1970

Rechtssatz

Ist der von sämtlichen Miteigentümern eines Hauses bevollmächtigte Hausverwalter nach dem Inhalt seiner Hausverwaltungsvollmacht ermächtigt, die Miteigentümer in allen die Verwaltung dieses Hauses bezüglichen Geschäften vor Behörden und außerbehördlich zu vertreten. Wohnungen, Lokale usw unter Festsetzung des zu zahlenden Mietzinses samt Nebengebühren zu vermieten und alle einschlägigen Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur ordentlichen Verwaltung des Hauses notwendig und zweckmäßig sind, so handelt er innerhalb der Grenzen seiner offenen Vollmacht, wenn er einem Mieter des Hauses namens der Hauseigentümer die Genehmigung zu einer Änderung der an der Fassade des Hauses angebrachten Lichtreklame dieses Mieters erteilt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 32/70
    Entscheidungstext OGH 18.02.1970 6 Ob 32/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0013790

Dokumentnummer

JJR_19700218_OGH0002_0060OB00032_7000000_001