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Rechtssatz RS0013828

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0013828

Geschäftszahl

6Ob22/70

Entscheidungsdatum

04.02.1970

Rechtssatz

Identität der Ansprüche liegt bei von mehreren ( unbeschränkten ) Miteigentümern erhobenen Teilungsklagen nicht vor. Rechtserzeugende Tatsache ist nämlich nicht nur das Miteigentum sondern auch die Erklärung, die Gemeinschaft aufheben zu wollen. Der ebenfalls die Teilung anstrebende Widerkläger hat wegen der Möglichkeit der Klagsrückziehung etc. auch ein Rechtsschutzbedürfnis. Mit der Rechtskraft der Entscheidung über eine der Klagen ist jedoch den weiteren Teilungsklagen de Boden entzogen. Die Klagen sind daher zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 22/70
    Entscheidungstext OGH 04.02.1970 6 Ob 22/70
    Veröff: JBl 1971,40 = NZ 1971,91 = SZ 43/31

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0013828

Dokumentnummer

JJR_19700204_OGH0002_0060OB00022_7000000_001