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Rechtssatz RS0013917

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0013917

Geschäftszahl

4Ob343/72

Entscheidungsdatum

03.10.1972

Rechtssatz

Die Ausschreibung eines Wettbewerbs durch den ORF zur Herstellung eines für einen bestimmten Zweck geeigneten Drehbuches, bei dem die drei besten, von einer Jury auszuwählenden Einsendungen gegen Zahlung eines bestimmten Betrages "in das Eigentum" des ORF übergehen sollen, welchem der Autor gegen Bezahlung dieses Betrages das ausschließliche Werknutzungsrecht einräumt, ist keine Auslobung, sondern ein verbindliches Anbot zum Abschluß eines Werknutzungsvertrages. Der Vertrag kommt mit der Teilnahme eines Autors an diesem Wettbewerb zustande; die Entscheidung der Jury ist nur eine aufschiebende Bedingung für seine volle Wirksamkeit.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 343/72
    Entscheidungstext OGH 03.10.1972 4 Ob 343/72
    Veröff: ÖBl 1973,112 = SZ 45/102

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0013917

Dokumentnummer

JJR_19721003_OGH0002_0040OB00343_7200000_001