Rechtssatz RS0013917
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013917
Entscheidungsdatum
03.10.1972
Rechtssatz
Die Ausschreibung eines Wettbewerbs durch den ORF zur Herstellung eines für einen bestimmten Zweck geeigneten Drehbuches, bei dem die drei besten, von einer Jury auszuwählenden Einsendungen gegen Zahlung eines bestimmten Betrages "in das Eigentum" des ORF übergehen sollen, welchem der Autor gegen Bezahlung dieses Betrages das ausschließliche Werknutzungsrecht einräumt, ist keine Auslobung, sondern ein verbindliches Anbot zum Abschluß eines Werknutzungsvertrages. Der Vertrag kommt mit der Teilnahme eines Autors an diesem Wettbewerb zustande; die Entscheidung der Jury ist nur eine aufschiebende Bedingung für seine volle Wirksamkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0013917
Dokumentnummer
JJR_19721003_OGH0002_0040OB00343_7200000_001