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Rechtssatz RS0013993

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0013993

Geschäftszahl

5Ob727/78

Entscheidungsdatum

09.01.1979

Rechtssatz

Ein Vergleich "zur weiteren Entfertigung der Unterhaltsansprüche der Klägerin für den Todesfall ein Viertel seines Unternehmens zu übertragen" ist nicht hinreichend bestimmt, weil nicht geklärt ist, ob und in welcher Form sich die Klägerin am Einzelunternehmen beteiligen sollte ( OHG., KG., Gesellschaft bürgerlichen Rechts, stille Gesellschaft, so schon VorE. 5 Ob 571,572/76 ). Ohne zusätzliche Vereinbarung besteht in einem solchen Fall auch kein Anspruch auf Auszahlung eines Anteils des Wertes des Unternehmens.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 727/78
    Entscheidungstext OGH 09.01.1979 5 Ob 727/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013993

Dokumentnummer

JJR_19790109_OGH0002_0050OB00727_7800000_002