Rechtssatz RS0013993
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013993
Entscheidungsdatum
09.01.1979
Rechtssatz
Ein Vergleich "zur weiteren Entfertigung der Unterhaltsansprüche der Klägerin für den Todesfall ein Viertel seines Unternehmens zu übertragen" ist nicht hinreichend bestimmt, weil nicht geklärt ist, ob und in welcher Form sich die Klägerin am Einzelunternehmen beteiligen sollte ( OHG., KG., Gesellschaft bürgerlichen Rechts, stille Gesellschaft, so schon VorE. 5 Ob 571,572/76 ). Ohne zusätzliche Vereinbarung besteht in einem solchen Fall auch kein Anspruch auf Auszahlung eines Anteils des Wertes des Unternehmens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013993
Dokumentnummer
JJR_19790109_OGH0002_0050OB00727_7800000_002