Rechtssatz RS0014001
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014001
Entscheidungsdatum
30.08.1979
Rechtssatz
Mit Bestellung entsprechend dem Anbot und Ausführung der Bestellung wird der Kaufvertrag gem § 1054 ABGB zu diesen Bedingungen perfekt. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die Ware bei der Lieferung vom Verkäufer anders bezeichnet wurde, wenn dem Besteller klar war, daß mit dieser Lieferung die Bestellung ausgeführt werden sollte und diese Lieferung der Bestellung auch tatsächlich entsprochen hat.Mit Bestellung entsprechend dem Anbot und Ausführung der Bestellung wird der Kaufvertrag gem Paragraph 1054, ABGB zu diesen Bedingungen perfekt. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die Ware bei der Lieferung vom Verkäufer anders bezeichnet wurde, wenn dem Besteller klar war, daß mit dieser Lieferung die Bestellung ausgeführt werden sollte und diese Lieferung der Bestellung auch tatsächlich entsprochen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014001
Dokumentnummer
JJR_19790830_OGH0002_0070OB00695_7900000_001