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Rechtssatz RS0014104

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0014104

Geschäftszahl

6Ob591/85

Entscheidungsdatum

28.08.1985

Rechtssatz

Kein Zugang iSd Paragraph 862 a, ABGB im Zeitpunkt des Eintrittes der Erklärung in den Machtbereich des Empfängers liegt vor, wenn eine Erklärung heimlich zugesteckt oder unterschoben wird, oder gar nicht zur alsbaldigen Wahrnehmung des Empfängers bestimmt ist, sondern nach der Intention des Erklärenden geradezu unbemerkt bleiben soll. Diese Grundsätze gelten auch für Verständigungen von Kaufleuten, wenn auch an deren Aufmerksamkeit höhere Anforderungen zu stellen sind.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 591/85
    Entscheidungstext OGH 28.08.1985 6 Ob 591/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0014104

Dokumentnummer

JJR_19850828_OGH0002_0060OB00591_8500000_002