Rechtssatz RS0014112
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014112
Entscheidungsdatum
05.09.1978
Rechtssatz
Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der Frachtkosten erwirbt der Frachtführer erst dann, wenn der Empfänger das Gut und den Frachtbrief angenommen hat. Die bloße Annahme des Gutes ohne Frachtbrief läßt hingegen noch keine ( auch nur schlüssige ) Zahlungsverpflichtung des Empfängers entstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0014112
Dokumentnummer
JJR_19780905_OGH0002_0040OB00525_7800000_001