Rechtssatz RS0014172
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014172
Entscheidungsdatum
16.06.1983
Rechtssatz
Eine Übertragung des Bestandverhältnisses kann auch schlüssig iSd § 863 ABGB erfolgen. Hat ein Dritter mit zumindest schlüssiger Zustimmung des Bestandnehmers dessen Rechtsstellung dem Vermieter gegenüber in Anspruch genommen, muß er es hinnehmen, wenn ihn der Vermieter letztlich als Bestandnehmer handelt. Er kann dann der Forderung des Bestandgebers auf Vertragszuhaltung nicht die Einrede der mangelnden Passivlegitimation entgegensetzen.Eine Übertragung des Bestandverhältnisses kann auch schlüssig iSd Paragraph 863, ABGB erfolgen. Hat ein Dritter mit zumindest schlüssiger Zustimmung des Bestandnehmers dessen Rechtsstellung dem Vermieter gegenüber in Anspruch genommen, muß er es hinnehmen, wenn ihn der Vermieter letztlich als Bestandnehmer handelt. Er kann dann der Forderung des Bestandgebers auf Vertragszuhaltung nicht die Einrede der mangelnden Passivlegitimation entgegensetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014172
Dokumentnummer
JJR_19830616_OGH0002_0070OB00531_8300000_001