Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0014175×

Rechtssatz RS0014175

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0014175

Geschäftszahl

4Ob638/75

Entscheidungsdatum

03.02.1976

Rechtssatz

Wurden Regiearbeiten vom Architekten des Bauherrn im Bautagebuch bestätigt, die darüber gelegten Rechnungen von ihm angenommen, korrigiert und an den Bauherrn weitergeleitet, welcher gleichfalls keinen Widerspruch erhob, so ist ein einvernehmliches - schlüssiges - Abgehen von der im Schlußbrief getroffenen Vereinbarung anzunehmen, wonach Regiearbeiten nur dann bezahlt werden sollten, wenn sie ausdrücklich bestellt oder dem Bauherrn vorher mitgeteilt wurden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 638/75
    Entscheidungstext OGH 03.02.1976 4 Ob 638/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0014175

Dokumentnummer

JJR_19760203_OGH0002_0040OB00638_7500000_001