Rechtssatz RS0014214
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014214
Geschäftszahl
4Ob507/80 (4Ob508/80)
Entscheidungsdatum
04.03.1980
Rechtssatz
Wird die Erhöhung des Entgelts mehrmals mit der Begründung abgelehnt, daß diese für den Betrieb finanziell nicht tragbar sei und der Kläger, wenn er auf einem höheren Entgelt bestehe, die Beklagte verlassen und sich ein anderes Unternehmen suchen müssen, so liegt in der stillschweigenden Fortsetzung der Tätigkeit ein Verzicht auf die Erhöhung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0014214
Dokumentnummer
JJR_19800304_OGH0002_0040OB00507_8000000_001