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Rechtssatz RS0014238×

Rechtssatz RS0014238

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0014238

Geschäftszahl

11Os53/77; 13Os28/83

Entscheidungsdatum

24.02.1983

Rechtssatz

Hat der Angeklagte zunächst nach RMB die NB angemeldet, danach aber nach neuerlich eingehender Rechtsbelehrung und ausdrücklicher Befragung, ob er den Inhalt des Urteils bekämpfen oder eine Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafe erwirken wolle, angegeben "Ich bin zu hoch bestraft worden und möchte eine mildere Strafe, sonst bekämpfe ich das Urteil nicht, da ich schuldig bin", so ist in dieser Erklärung ein Verzicht auf die Erhebung des Rechtsmittels der Nichtigkeitsbeschwerde zu erblicken.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 53/77
    Entscheidungstext OGH 20.04.1977 11 Os 53/77
    Veröff: RZ 1977/93 S 177
  • 13 Os 28/83
    Entscheidungstext OGH 24.02.1983 13 Os 28/83
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Ersuchen um Überstellung in die Strafhaft und die ( schriftliche ) Erklärung "nach gründlicher Überlegung .... nur vom Rechtsmittel der Berufung ( ohne Nichtigkeit ) Gebrauch machen zu wollen". (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014238

Dokumentnummer

JJR_19770420_OGH0002_0110OS00053_7700000_001