Rechtssatz RS0014255
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014255
Entscheidungsdatum
22.06.1972
Rechtssatz
Stillschweigender Verzicht auf Anfechtung des Vertrages wegen Verstoßes gegen die guten Sitten bei Unterlassung der Aufkündigung während der Vertragsdauer von 2 3/4 Jahren, Einbringung einer Klage auf Leistung erst 3 1/4 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Einwendung der Sittenwidrigkeit des Vertrages überhaupt erst 10 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0014255
Dokumentnummer
JJR_19720622_OGH0002_0060OB00095_7200000_001