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Rechtssatz RS0014346

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0014346

Geschäftszahl

5Ob132/70

Entscheidungsdatum

10.06.1970

Rechtssatz

Wurde dem Mieter von Räumen eines Hauses der Umbau der Waschküche dieses Hauses in eine Garage auf seine Kosten gestattet und ihm als gleichzeitigem Mieter von damit im Zusammenhang stehenden Hofflächen die uneingeschränkte Benützung dieser Garage überlassen, wobei eine Widerruflichkeit der Benützung der Garage seitens des Vermieters nicht vereinbart wurde, so liegt darin nach der Auffassung des Verkehrs eine Erweiterung der dem Mieter eingeräumten Bestandrechte.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 132/70
    Entscheidungstext OGH 10.06.1970 5 Ob 132/70
    Veröff: MietSlg 22098

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0014346

Dokumentnummer

JJR_19700610_OGH0002_0050OB00132_7000000_001