Rechtssatz RS0014346
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014346
Entscheidungsdatum
10.06.1970
Rechtssatz
Wurde dem Mieter von Räumen eines Hauses der Umbau der Waschküche dieses Hauses in eine Garage auf seine Kosten gestattet und ihm als gleichzeitigem Mieter von damit im Zusammenhang stehenden Hofflächen die uneingeschränkte Benützung dieser Garage überlassen, wobei eine Widerruflichkeit der Benützung der Garage seitens des Vermieters nicht vereinbart wurde, so liegt darin nach der Auffassung des Verkehrs eine Erweiterung der dem Mieter eingeräumten Bestandrechte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0014346
Dokumentnummer
JJR_19700610_OGH0002_0050OB00132_7000000_001