Rechtssatz RS0014402
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014402
Geschäftszahl
6Ob671/79; 3Ob609/81
Entscheidungsdatum
13.01.1982
Rechtssatz
Bei Beurteilung eines schlüssigen Verzichtes auf die Geltendmachung eines Kündigungsgrundes durch eine Gebietskörperschaft kommt der Umstand, daß die Wirtschaftsverwaltung einer Gebietskörperschaft einen komplizierten Apparat erfordert, Bedeutung zu. In der Entgegennahme des an den Hausbesorger übergebenen Mietzinses für die Zeit von Jänner bis Juni allein kann daher der schlüssige Abschluß eines Mietvertrages noch nicht erblickt werden.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 671/79
Entscheidungstext OGH 24.10.1979 6 Ob 671/79
Veröff: MietSlg 31415
- 3 Ob 609/81
Entscheidungstext OGH 13.01.1982 3 Ob 609/81
Ähnlich; nur: Bei Beurteilung eines schlüssigen Verzichtes auf die Geltendmachung eines Kündigungsgrundes durch eine Gebietskörperschaft kommt der Umstand, daß die Wirtschaftsverwaltung einer Gebietskörperschaft einen komplizierten Apparat erfordert, Bedeutung zu. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014402
Dokumentnummer
JJR_19791024_OGH0002_0060OB00671_7900000_001