Rechtssatz RS0014542
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014542
Entscheidungsdatum
15.02.1972
Rechtssatz
Zur Frage des schlüssigen Zustandekommens einer Kanzleigemeinschaft zwischen 2 Rechtsanwälte, von denen jeder eine eigene Kanzlei führt, hinsichtlich der einander erbrachten Leistungen Entgeltsvereinbarungen getroffen haben, kann mangels Eingehen einer das Zusammenwirken betreffenden vertraglichen Bindung nicht mit der nach § 863 ABGB erforderlichen Gewißheit auf das Bestehen einer einem Gesellschaftsverhältnis gleichzuhaltenden Kanzleigemeinschaft geschlossen werden.Zur Frage des schlüssigen Zustandekommens einer Kanzleigemeinschaft zwischen 2 Rechtsanwälte, von denen jeder eine eigene Kanzlei führt, hinsichtlich der einander erbrachten Leistungen Entgeltsvereinbarungen getroffen haben, kann mangels Eingehen einer das Zusammenwirken betreffenden vertraglichen Bindung nicht mit der nach Paragraph 863, ABGB erforderlichen Gewißheit auf das Bestehen einer einem Gesellschaftsverhältnis gleichzuhaltenden Kanzleigemeinschaft geschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0014542
Dokumentnummer
JJR_19720215_OGH0002_0080OB00016_7200000_001