Rechtssatz RS0014587
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014587
Entscheidungsdatum
28.11.1991
Rechtssatz
Soweit in einer in AGB enthaltenen Regelung nur eine Konkretisierung der sich schon aus der gebotenen Beobachtung von Treu und Glauben im geschäftliche Verkehr ergebenden Verhaltenspflichten zu erblicken ist, darf der AGB-Verwender davon ausgehen, daß ein redlicher Vertragspartner die Regelung nicht aus ungewöhnlich, sondern vielmehr als selbstverständlich ansehe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0014587
Dokumentnummer
JJR_19911128_OGH0002_0060OB00626_9100000_001