Rechtssatz RS0014609
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014609
Entscheidungsdatum
11.09.1991
Rechtssatz
War die Klausel nicht im Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern, sondern in einem von einem Rechtsanwalt ausgearbeiteten ( Miet- )Vertrag - der vor Unterfertigung übersandt wurde - enthalten, fehlt es an den Voraussetzungen für eine Anwendung des § 864 a ABGB.War die Klausel nicht im Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern, sondern in einem von einem Rechtsanwalt ausgearbeiteten ( Miet- )Vertrag - der vor Unterfertigung übersandt wurde - enthalten, fehlt es an den Voraussetzungen für eine Anwendung des Paragraph 864, a ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0014609
Dokumentnummer
JJR_19910911_OGH0002_0090OB01767_9100000_001