Rechtssatz RS0014614
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014614
Entscheidungsdatum
23.06.1981
Rechtssatz
Wegen ihrer im Einzelfall sehr verschiedenen Natur ist nicht grundsätzlich eine rechtliche Gleichbehandlung von Formularverträgen mit "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" angezeigt. Sie können im Einzelfall infolge der mit der Vorformulierung verbundenen Überlegenheit des Verwenders und der dadurch bedingten "verdünnten Willensfreiheit" des Vertragspartners den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gleich zu behandeln sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0014614
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Dokumentnummer
JJR_19810623_OGH0002_0050OB00538_8100000_003