Rechtssatz RS0014935
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014935
Entscheidungsdatum
13.07.1976
Rechtssatz
Ist das von einem Vertragspartner vermutete vorangegangene Verhalten des anderen ( Hier: "ehegemäß" ) nicht zum Vertragsinhalt gemacht worden, kann ein Irrtum darüber bei einem entgeltlichen Geschäft nicht zur Nichtigerklärung führen ( vgl JBl 1975,318 ).Ist das von einem Vertragspartner vermutete vorangegangene Verhalten des anderen ( Hier: "ehegemäß" ) nicht zum Vertragsinhalt gemacht worden, kann ein Irrtum darüber bei einem entgeltlichen Geschäft nicht zur Nichtigerklärung führen ( vergleiche JBl 1975,318 ).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0014935
Dokumentnummer
JJR_19760713_OGH0002_0050OB00631_7600000_002