Rechtssatz RS0015498
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0015498
Entscheidungsdatum
16.04.1964
Rechtssatz
Der Anspruch der Testamentserbin auf Zahlung des Entgeltes aus einem Dienstverhältnis mit dem Erblasser erlischt durch Vereinigung nicht schon mit der Abgabe der Erbserklärung, sonst erst im Zeitpunkt der Einantwortung. Die Verbindlichkeiten aus dem Dienstverhältnis sind bei der Berechnung des Pflichtteils Abzugsposten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0015498
Dokumentnummer
JJR_19640416_OGH0002_0050OB00098_6400000_001