Rechtssatz RS0015761
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0015761
Entscheidungsdatum
13.05.1969
Rechtssatz
Zum Anspruch eines Hälfteeigentümers gegen den anderen Hälfteeigentümer bei Bauführung mit Zustimmung des anderen Miteigentümers, der sich ausbedungen hat, daß ihm daraus keine Kosten erwachsen dürfen, der aber später die Zivilteilung der Liegenschaft durchsetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0015761
Dokumentnummer
JJR_19690513_OGH0002_0080OB00068_6900000_001